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Bundeseinheitlicher Presseausweis

Antrag beim SJV

Der Presseausweis beim SJV

Bitte beachten: Das folgende Onlineantragsformular ist NUR FÜR SJV-MITGLIEDER!

NICHTMITGLIEDER füllen für einen Presseausweis bitte dieses PDF-Formular aus und lassen uns diesen bitte unterschrieben (Seite 2) per Mail/Post zukommen. Der Presseausweis kostet 100.- Euro, das entsprechende Autopresseschild 5.- Euro. Sobald der Antrag genehmigt ist, werden wir Ihnen die Kontoverbindung mitteilen. Bitte nicht vorher überweisen!

Presseausweis verlängern (NUR FÜR SJV-MITGLIEDER!)

Presseausweis verlängern (NUR FÜR SJV-MITGLIEDER!)
WICHTIG: Dieser Antrag ist NUR FÜR SJV-MITGLIEDER! Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und unbedingt auszufüllen! Und bitte Ihre Privatadresse, NICHT die der Arbeit eintragen! Sollten Sie nur eine E-Mail-Adresse haben, tragen Sie bitte in beide Felder ein und dieselbe ein. Bitte alle Angaben überprüfen und danach erst den Antrag abschicken. Danke.
Wenn Sie ein Autopresseschild benötigen, überweisen Sie bitte den erforderlichen Betrag von 5,00 EURO auf unser Konto bei der

Sparkasse Saarbrücken
IBAN: DE05 5905 0101 0000 6878 55
SWIFT-BIC: SAKSDE55XXX.

Erst nach Eingang des Geldes kann Ihnen der Presseausweis inklusive Autopresseschild zugesandt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Vorgehensweise.

Mit Abschicken dieses vereinfachten Antrags versichern Sie, dass Sie auch 2023 hauptberuflich journalistisch tätig sind und zudem jederzeit dazu bereit sind, dies auf Nachfrage gegenüber dem SJV mit entsprechenden Unterlagen zu belegen.

BESTÄTIGUNG

Hiermit bestätige ich, dass ich bei keinem anderen Aussteller den bundeseinheitlichen Presseausweis beantragt habe. Ich habe Kenntnis davon genommen, dass der Presseausweis nur an hauptberuflich tätige Journalist:innen und ausgegeben wird. Ich verpflichte mich, den bundeseinheitlichen Presseausweis des DJV nur in Ausübung journalistischer Tätigkeit und nicht bei privaten Anlässen zu benutzen. Mir ist bekannt, dass der Presseausweis Eigentum des ausstellenden DJV-Landesverbands bleibt und von diesem jederzeit zurückgefordert werden kann, insbesondere wegen missbräuchlicher Benutzung. Der Presseausweis ist im Falle der vorzeitigen Beendigung der hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit unaufgefordert zurückzugeben. Das Gleiche gilt bei Austritt aus dem Landesverband. Nach Ablauf des Kalenderjahres darf er nicht mehr verwendet werden und ist zu vernichten.

Mir ist bekannt, dass die in diesem Antrag gemachten Angaben zum Zwecke der Ausstellung eines bundeseinheitlichen Presseausweises elektronisch verarbeitet werden. Dies geschieht in Erfüllung der Verpflichtungen nach der „Vereinbarung zwischen dem Vorsitz der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder und dem Trägerverein des Deutschen Presserats e. V. über die Wiedereinführung eines bundeseinheitlichen Presseausweises“ vom 30.11./01.12.2016. Hiernach unterrichten sich die ausstellungsberechtigten Verbände wechselseitig über Fälle des Missbrauchs eines Presseausweises. Umfassende Informationen über die Datenverarbeitung bei der Ausstellung von Presseausweisen finde ich auf dieser Seite.