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Das unverzichtbare Arbeitsmittel für professionelle Journalist:innen

Der bundeseinheitliche Presseausweis

Die Vorteile

Der Presseausweis erleichtert dir die Arbeit

Für Journalist:innen, die im öffentlichen Interesse recherchieren und berichten wollen, hat der bundeseinheitliche Presseausweis viele Vorteile. Er erleichtert den Zugang zu Informationen und Ereignissen, die der Öffentlichkeit nicht oder nur eingeschränkt zugänglich sind.

Zur Vergabe des bundeseinheitlichen Presseausweis sind nur wenige Medienverbände befugt und wir gehören dazu!

Entschieden hat das die „Ständige Kommission zum bundeseinheitlichen Presseausweis“, der jeweils zwei Vertreter des Presserats und der Innenministerkonferenz angehören.

Nur der bundeseinheitliche Presseausweis ist von der Innenministerkonferenz anerkannt und trägt das Logo des Deutschen Presserats. Mehr Informationen zum bundeseinheitlichen Presseausweis erhälst du beim Deutschen Presserat: https://www.presseausweis.org

Wo dich ein bundeseinheitlicher Presseausweis weiter bringt

  • Recht auf Behördeninformationen: Behörden wie beispielsweise die Polizei, Gerichte oder Ministerien sind durch die Landespressegesetze verpflichtet, Journalist:innen kostenlos Auskünfte zu erteilen und Fragen zu beantworten. Wenn Du einen bundeseinheitlichen Presseausweis vorzeigst, muss du in aller Regel keine weiteren Belege vorlegen, um nachzuweisen, dass du Journalist:in bist.
  • Akkreditierung im Bundestag oder in den Landtagen: Um aus den Gebäuden der Parlamente berichten zu dürfen, benötigst Du eine Presseakkreditierung. Auch für die Akkreditierung musst du eine journalistische Tätigkeit nachweisen. Der bundeseinheitliche Presseausweis erleichtert diesen Nachweis.
  • Recherche auf Großveranstaltungen, Messen und in gesperrten Bereichen: Wenn du als Journalist:in von Demonstrationen oder polizeilich abgesperrten Orten wie beispielsweise bei einem Unfall berichten möchtest, erleichtert dir der bundeseinheitliche Presseausweis die Legitimation gegenüber der Polizei oder dem Sicherheitspersonal, diese Orte trotz Absperrung zu betreten. Auch auf politischen, sportlichen oder kulturellen Großveranstaltungen wie Konzerten oder Messen erhältst du mit einem bundeseinheitlichen Presseausweis für deine Recherche und Berichterstattung in der Regel Eintritt und auf dem Gelände Zugang zu Bereichen mit besonders guter Sicht und Nähe zu den Protagonisten für mögliche Interviews, die nur den Medien vorbehalten sind.
  • Zugang zu geschlossenen Veranstaltungen: Auf Veranstaltungen, die normalerweise nur einem bestimmten Personenkreis zugänglich sind — wie Produktlaunches, Hauptversammlungen, Parteitage oder Kongresse — werden Medienvertreter:innen in der Regel Zugang gewährt, wenn sie den bundeseinheitlichen Presseausweis vorweisen können. Gleiches gilt natürlich auch für Pressekonferenzen.

Presseausweis beim SJV beantragen

Bitte beachten: Es können nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet werden.

  • SJV-Mitglieder verlängern Ihren Presseausweis hier.
  • Den Erstantrag auf einen Presseausweis finden SJV-Mitglieder wiederum hier.
  • Nichtmitglieder füllen für einen Presseausweise bitte dieses PDF-Formular aus. Der Presseausweis kostet 100.- Euro, das entsprechende Autopresseschild 5.- Euro. Sobald der Antrag genehmigt ist, werden wir Ihnen die Kontoverbindung mitteilen. Bitte nicht vorher überweisen!

Presseausweis verlängern (NUR FÜR SJV-MITGLIEDER!)

Presseausweis verlängern (NUR FÜR SJV-MITGLIEDER!)
WICHTIG: Dieser Antrag ist NUR FÜR SJV-MITGLIEDER! Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und unbedingt auszufüllen! Und bitte Ihre Privatadresse, NICHT die der Arbeit eintragen! Sollten Sie nur eine E-Mail-Adresse haben, tragen Sie bitte in beide Felder ein und dieselbe ein. Bitte alle Angaben überprüfen und danach erst den Antrag abschicken. Danke.
Wenn Sie ein Autopresseschild benötigen, überweisen Sie bitte den erforderlichen Betrag von 5,00 EURO auf unser Konto bei der

Sparkasse Saarbrücken
IBAN: DE05 5905 0101 0000 6878 55
SWIFT-BIC: SAKSDE55XXX.

Erst nach Eingang des Geldes kann Ihnen der Presseausweis inklusive Autopresseschild zugesandt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Vorgehensweise.

Mit Abschicken dieses vereinfachten Antrags versichern Sie, dass Sie auch 2023 hauptberuflich journalistisch tätig sind und zudem jederzeit dazu bereit sind, dies auf Nachfrage gegenüber dem SJV mit entsprechenden Unterlagen zu belegen.

BESTÄTIGUNG

Hiermit bestätige ich, dass ich bei keinem anderen Aussteller den bundeseinheitlichen Presseausweis beantragt habe. Ich habe Kenntnis davon genommen, dass der Presseausweis nur an hauptberuflich tätige Journalist:innen und ausgegeben wird. Ich verpflichte mich, den bundeseinheitlichen Presseausweis des DJV nur in Ausübung journalistischer Tätigkeit und nicht bei privaten Anlässen zu benutzen. Mir ist bekannt, dass der Presseausweis Eigentum des ausstellenden DJV-Landesverbands bleibt und von diesem jederzeit zurückgefordert werden kann, insbesondere wegen missbräuchlicher Benutzung. Der Presseausweis ist im Falle der vorzeitigen Beendigung der hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit unaufgefordert zurückzugeben. Das Gleiche gilt bei Austritt aus dem Landesverband. Nach Ablauf des Kalenderjahres darf er nicht mehr verwendet werden und ist zu vernichten.

Mir ist bekannt, dass die in diesem Antrag gemachten Angaben zum Zwecke der Ausstellung eines bundeseinheitlichen Presseausweises elektronisch verarbeitet werden. Dies geschieht in Erfüllung der Verpflichtungen nach der „Vereinbarung zwischen dem Vorsitz der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder und dem Trägerverein des Deutschen Presserats e. V. über die Wiedereinführung eines bundeseinheitlichen Presseausweises“ vom 30.11./01.12.2016. Hiernach unterrichten sich die ausstellungsberechtigten Verbände wechselseitig über Fälle des Missbrauchs eines Presseausweises. Umfassende Informationen über die Datenverarbeitung bei der Ausstellung von Presseausweisen finde ich auf dieser Seite.