Direkter Kontakt:
VG Bild-Kunst
Weberstraße 61
53113 Bonn
Telefon: +49 (0) 228 / 97920 600
E-Mail: info@bildkunst.de
Website: https://www.bildkunst.de/
Wie komme ich an die VG Bild-Kunst-Ausschüttungen?
VG Bild-Kunst
Die VG Bild-Kunst wurde 1968 von Bildurhebern in Frankfurt am Main als Verein gegründet. Sie nimmt treuhänderisch die Rechte und Ansprüche ihrer Mitglieder wahr und verfolgt damit keine eigenen wirtschaftlichen Interessen. Die VG Bild-Kunst finanziert sich ausschließlich aus ihren Aufkommen; die Mitgliedschaft selbst ist kostenlos und kommt durch den Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages zustande. Alle Erlöse werden nach Abzug der Verwaltungskosten vollständig an die Berechtigten ausgeschüttet.
Wahrnehmungsvertrag
Mitglieder der VG Bild-Kunst können Urheberinnen und Urheber der drei Berufsgruppen sowie deren Erben werden. Auch Verlagen und Bildagenturen steht eine Mitgliedschaft zu, wenn auf sie entsprechende Rechte übertragen wurden. Arbeitet zum Beispiel ein Fotograf für eine Bildagentur und überträgt dieser seine Bildrechte, so kann die Agentur mit diesen Rechten Mitglied werden. Für Filmproduzenten kann die VG Bild-Kunst die gesetzlichen Leistungsschutzrechte wahrnehmen.
Die Mitgliedschaft kommt durch Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags zustande, mit dem der Berechtigte seine Rechte oder einen Teil davon sowie Ansprüche auf die VG Bild-Kunst überträgt. Da die Mitgliedschaft nichts kostet, lohnt sie sich auch für Berufsanfänger oder Künstler, die nur gelegentlich Werke schaffen.
Weitere Infos finden Sie hier.