Tarifeinheitsgesetz
Verfassungsbeschwerdeeingelegt
Der Deutsche Journalisten-Verband hat am heutigen Freitag Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Tarifeinheit eingelegt. Außerdem wurde ein Antrag auf einstweilige Anordnung an das Bundesverfassungsgericht auf den Weg gebracht. Nach der Unterzeichnung des Gesetzes durch Bundespräsident Joachim Gauck am 6. Juli musste der DJV mit seinem Gang nach Karlsruhe warten, bis das umstrittene Regelwerk am 9. Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Die Interessen des DJV vertritt der Münsteraner Rechtsprofessor Bernd Holznagel.„Wir lehnen die Tarifeinheit entschieden ab, weil sie die grundgesetzlich garantierte freie Entfaltung von Gewerkschaften stark einschränkt und eine bestens funktionierende Praxis ohne Not gefährdet“, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Mit dem Antrag auf einstweilige Anordnung soll das Gesetz außer Kraft gesetzt und damit verhindert werden, dass „das Tarifeinheitsgesetz bis zur inhaltlichen Entscheidung der Verfassungsrichter irreparablen Schaden anrichtet“, ergänzte Prof. Holznagel.Der DJV-Vorsitzende betonte, dass sich der DJV weiterhin in vollem Umfang mit Engagement und Know-how für die betrieblichen und gewerkschaftlichen Interessen seiner rund 36.000 Mitglieder einsetzen werde: „Das dürfen unsere Kolleginnen und Kollegen erwarten, das schulden wir unserer gemeinsamen Überzeugung.“Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Hendrik Zörner