Wir müssen uns nicht alles gefallen lassen!
„Spaziergänger“ wegen Attacke auf Journalisten verurteilt
Der SJV war am Mittwoch bei der Verhandlung gegen den bekannten Neunkircher „Spaziergänger“ Christian S. beim Amtsgericht Sankt Ingbert vertreten. Diese fand aufgrund ihrer Brisanz unter besonderem Polizeischutz statt. Es ging um Nötigung und Körperverletzung. S. hatte den Foto-Kollegen Mario Moschel, der u.a. für die Rheinpfalz arbeitet, am Rande eines sogenannten Spaziergangs am 26. Januar in Homburg attackiert. Wir hatten seinerzeit darüber in unserem Newsletter berichtet. Er griff dabei nach Moschels Handy und verletzte ihn später mit einem Kopfstoß in den Bauch. Beides ist auf Handyvideoaufnahmen zu sehen.
Vor Gericht ging es auch um die Frage, inwiefern Moschel sich als Journalist zu erkennen gegeben hatte. Das Gericht sah es als unstrittig an, weil sich Moschel, der ohne besondere, äußere Hinweise (Weste, umgehängter Ausweis etc.) auftrat, auf Nachfrage von S. als Journalist vorstellte. Auch dürfe Moschel als Pressevertreter relative Personen der Zeitgeschichte fotografieren und filmen, so das Gericht. Das habe S. auch gewusst. Das Gericht verurteilte S. daher zu einer Geldstrafe von 1.600 Euro.
Bei der Verhandlung zeigte sich S., der sich auch als „Blogger“ und „Bürgerjournalist“ ausgibt, uneinsichtig. Auch rund ein Dutzend „Spaziergänger“ besuchten die Verhandlung, nachdem in den einschlägigen Gruppen dazu aufgerufen worden war. Die Stimmung im Gerichtssaal war angespannt, es gab mehrfache Zwischenrufe und höhnisches Gelächter als Moschel von den Folgen des Kopfstoßes berichtete. Tatsächlich litt er tagelang unter Schmerzen. Er bat auch vor der Verhandlung beim Gericht um besonderen Schutz, weil er immer wieder in den Sozialen Medien von den „Spaziergängern“ bloßgestellt wird.
Patrick Wiermer