Der Fall LMS
SJV drängt auf Transparenz und empfiehlt Änderung des Landesmediengesetzes
In der Diskussion um die Neubesetzung der Landesmedienanstalt hat der Saarländische Journalistenverband zahlreiche Gespräche geführt und dabei darauf gedrängt, für Transparenz zu sorgen und im Landesmediengesetz die Ausschreibungspflicht zu verankern und das Wahlverfahren neu zu regeln.
Am Tag der Entscheidung im Landtag war die SJV-Vorsitzende Ulli Wagner von saarnews um eine Stellungnahme zu der „Affäre“(Zitat saarnews) gebeten worden – wir zitieren im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Kuhn,
ich würde nicht von einer Affäre sprechen, eher von einer unglücklichen Häufung von Fehleinschätzungen und mangelndem Fingerspitzengefühl.
Diese „Affäre“ macht meines Erachtens deutlich, dass bei der nächsten Novellierung des Mediengesetzes in puncto Landesmedienanstalt / Landesmedienrat das Auswahlverfahren der Direktorin / des Direktors neu geregelt werden sollte. Bislang ist ja noch nicht mal die Ausschreibung zwingend erforderlich.
Ich bin keine Juristin, aber auch ich halte die Argumentation von Prof. Dörr für schlüssig, dass es gegen das Staatsferne-Gebot verstößt, wenn ein medien- und rundfunkpolitisch entscheidender Posten vom Landtag besetzt wird. Ich kann auch nicht erkennen, weshalb nicht der Landesmedienrat – etwa in Analogie zum Rundfunkrat – die Direktorin/den Direktor wählen sollte, das Gremium ist seit der letzten Änderung des LMG so breit aufgestellt, dass man durchaus von einem guten gesellschaftlichen Querschnitt sprechen kann.
Ich kann auch sehr gut nachvollziehen, dass Prof. Dörr und der unterlegene Bewerber Dr. Ukrow darüber hinaus Zweifel daran hegen, dass dieses Verfahren den Kriterien der Besten-Auswahl entspricht, denn der Name Ruth Meyer wurde bereits verkündet, als es noch strittig war, ob es überhaupt eine Ausschreibung geben wird.
Leider hat dies alles dazu beigetragen, Politikverdrossenheit zu erhöhen. Wünschenswert wäre eine Transparenzoffensive mit offenem Austausch inhaltlicher Argumente – gerade in diesen Zeiten ist eine starke Landesmedienanstalt wichtiger denn je.
Aus all diesen Gründen empfiehlt der SJV, bei der nächsten Änderung des Landesmediengesetzes sowohl die Ausschreibungspflicht zu verankern als auch die Wahl der LMS-Direktorin / des LMS-Direktors durch den Landesmedienrat.
Saarbrücken, den 20.01.2020
Ulli Wagner
SJV-Vorsitzende
Die Berichterstattung von saarnews in dieser Sache finden Sie hier.