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Dörr-Gutachten

Saarländisches Mediengesetz in Teilen verfassungswidrig

19.11.2020

Vor gut einem Jahr hat sich die Große Koalition im Saarland darauf verständigt, dass die Landtagsabgeordnete Ruth Meyer Direktorin der Landesmedienanstalt werden und Uwe Conradt auf den Chefsessel der LMS folgen soll. Die Entscheidung löste heftige Diskussionen aus über das Verfahren. Insbesondere die fehlende Staatsferne wurde immer wieder moniert, auch der SJV hatte sich schon vor der Wahl Meyers im Landtag eindeutig positioniert und auf eine entsprechende Änderung des Landesmediengesetzes gedrängt.

Der Rundfunkrechtler Prof. Dieter Dörr hat nun im Auftrag der Grünen Bundestagsfraktion ein Gutachten erstellt, das zu einem eindeutigen Ergebnis kommt: die Wahl der LMS-Direktor*in durch den Landtag verstößt gegen das Gebot der Staatsferne und damit auch gegen die Rundfunkfreiheit.

Der saarländische Grünen-Bundestagsabgeordnete Markus Tressel fordert CDU und SPD im Saarland nun auf, das  Saar- Mediengesetz verfassungskonform zu
ändern und die LMS-Direktor*in vom Medienrat wählen zu lassen.

Das Dörr-Gutachten zum Saarländischen Mediengesetz liegt uns im Wortlaut vor:

Saarland News
Landesverband Saarland