Neuer Tarifvertrag beim SR
Modern, attraktiv, familienfreundlich und nachhaltig
Das, was früher offiziell immer nie ging und dann wegen Corona plötzlich doch möglich war, die mobile Arbeit und die Heimarbeit, die offiziell alternierende Telearbeit heißt, hat nun beim SR auch einen tarifvertraglichen Rahmen.
Dieser neue Tarifvertrag gilt für Festangestellte und 12a-Freie gleichermaßen. Der Wunsch nach diesen nachhaltigen Arbeitsformen steht dem ganzen als Präambel voran. Der Wunsch nach mobiler oder alternierender Telearbeit soll also unterstützt und gefördert werden – es sei denn, betriebliche Gründe stehen dem entgegen.
Da man das durchaus unterschiedlich beurteilen kann, muss die Ablehnung eines Antrags auf mobile Arbeit oder auf alternierende Telearbeit immer begründet werden und für den Streitfall gibt es eine paritätisch besetzte Schiedsstelle.
Dieser neue Tarifvertrag tritt am 01.01.2021 in Kraft - hier die gemeinsame Information von Gewerkschaften und SR: