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SJV-Mitgliederversammlung

Keine MV in 2020

24.08.2020

Wir hatten viele Pläne für dieses Jahr: im März die Mitgliederversammlung, im Juni dann endlich wieder ein Sommerfest. Aber uns ging es wie so vielen: Wir mussten Corona-bedingt alles absagen. Auch die Mitgliederversammlung, auf der der Vorstand neu zu wählen war. Die angedachte Verschiebung von Ende März auf Anfang Mai hat uns ja nicht weitergebracht. Daher hatten wir zu Ostern schon kundgetan, dass die SJV-Mitgliederversammlung auf unbestimmte Zeit verschoben ist.

Nun hat die Suche nach Räumen gemäß Richtlinien und Hygieneverordnung ergeben, dass wir mit 2.000 bis 2.500 Euro dabei wären. Geld, das wir lieber zur Unterstützung der Freien verwendet, die durch und wegen Corona Aufträge und Honorare verloren haben.

Nach Rücksprache mit dem Bundesverband haben wir nun beschlossen, das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht zu nutzen und zwar § 5 (1). Da heißt es in Absatz: Ein Vorstandsmitglied eines Vereins oder einer Stiftung bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt.

Der Landesvorstand bleibt also im Amt und zwar bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung. Wir planen diese jetzt mal für das Frühjahr 2021. Wir hoffen also auf Euer Verständnis, wünschen, dass Ihr gesund seid und bleibt und freuen uns darauf, Euch spätestens in 2021 in engagierter, aber auch geselliger Runde wiederzusehen. ;-)

Euer Landesvorstand

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